Waffenrecht - 10points

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Wer kann eine Softair- oder Airsoft-Waffe erwerben ?

Gemäss geltendem Gesetz ist der Erwerb von Softair- und Airsoft-Waffen nach wie vor möglich.
Sie müssen volljährig sein (d.h. 18 Jahre oder älter) und dürfen keine Staatsangehörigkeit eines der Länder mit Erwerbseinschränkung aufweisen.

Der Erwerb von Softair- und Airsoft-Waffen ist nur mit schriftlichem Vertrag und Ausweiskopie möglich.

Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)

Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) benötigen für den Erwerb aller Waffen einen Waffenerwerbsschein und zusätzlich eine amtliche 

Bestätigung Ihres Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb der Waffe oder des wesentlichen Waffenbestandteilst berechtigt sind.

Länder mit Erwerbseinschränkung :

Erwerb, Besitz, Anbieten, Vermitteln, Übertragung von Waffen, Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition, Tragen von Waffen und Schiessen mit 

Waffen ist Angehörigen folgender Staaten grundsätzlich verboten :

  • Albanien

  • Algerien

  • Bosnien & Herzegowina

  • Kosovo

  • Mazedonien

  • Serbien

  • Sri Lanka

  • Türkei



Broschüre Schweizerisches Waffenrecht

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